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Führerscheinklassen Motorrad

  • Führerscheinklasse AM
  • KLASSE FAHRZEUG
    ALTER



    Klasse AM

    Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
    • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
    15 Jahre

    Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
    • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
    • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz


    Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
    • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
    • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz


  • Führerscheinklasse A1
  • KLASSE FAHRZEUG ALTER



    Klasse A1

    Krafträder mit

    • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

    auch mit Beiwagen

    16 Jahre

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

    • symmetrisch angeordneten Rädern und
    • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    • Leistung von bis zu 15 kW

  • Führerscheinklasse A2
  • KLASSEFAHRZEUGALTER



    Klasse A2

    Krafträder mit

    • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
    • auch mit Beiwagen.


    18 Jahre
  • Führerscheinklasse A
  • KLASSEFAHRZEUGALTER



    Klasse A

    Krafträder mit

    • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

    auch mit Beiwagen.

    18 Jahre

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

    • Leistung von mehr als 15 kW

      oder

    • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
    • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    • Leistung von mehr als 15 kW.

KLASSE FAHRZEUG
ALTER



Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
15 Jahre

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz


Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz


KLASSE FAHRZEUG ALTER



Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen

16 Jahre

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

KLASSEFAHRZEUGALTER



Klasse A2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
  • auch mit Beiwagen.


18 Jahre
KLASSEFAHRZEUGALTER



Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

18 Jahre

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW

    oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.