Führerscheinklassen Motorrad
- Führerscheinklasse AM
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KLASSE FAHRZEUG
ALTER
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
15 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
- Führerscheinklasse A1
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KLASSE FAHRZEUG ALTER
Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen
16 Jahre Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
- Führerscheinklasse A2
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KLASSE FAHRZEUG ALTER Klasse A2
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
18 Jahre - Führerscheinklasse A
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KLASSE FAHRZEUG ALTER Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
18 Jahre Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW
oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
| KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
| | | |
| | Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
| 15 Jahre |
| | Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
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| | Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
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| KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
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| Klasse A1 | Krafträder mit
auch mit Beiwagen | 16 Jahre |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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| KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
Klasse A2 | Krafträder mit
| 18 Jahre |
| KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
Klasse A | Krafträder mit
auch mit Beiwagen. | 18 Jahre |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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